Behandlungen · Röntgen, Scan und Zweitmeinung

Genau hinschauen, bevor etwas entschieden wird.

Digitales Röntgen, die Panoramaaufnahme, der Intraoralscan und die Herdabklärung zeigen, was das Auge nicht sieht. Und wenn Sie eine zweite Meinung wünschen, bekommen Sie sie, ohne Verpflichtung.

Hände halten ein Tablet mit einer unscharfen Panoramaaufnahme

Was es bringt

Darum geht es.

Digitales Röntgen braucht wenig Strahlung und zeigt Karies zwischen den Zähnen, Entzündungen an der Wurzel und Knochenabbau. Die Panoramaaufnahme (OPT) bildet beide Kiefer, alle Zähne und die Kiefergelenke auf einem Bild ab, die Grundlage für Implantate, Weisheitszähne oder Zahnersatz.

Der Intraoralscan erfasst Ihre Zähne dreidimensional, ohne Abdruckmasse. Bei der Herdabklärung suchen wir auf Wunsch der Ärztin oder des Arztes nach Entzündungsherden im Kiefer, etwa vor einer Operation oder bei unklaren Beschwerden.

Eine Zweitmeinung ist kein Misstrauen, sondern Sorgfalt. Bringen Sie Ihre Unterlagen mit; wir schauen sie an, erklären, was wir sehen, und sagen, was wir empfehlen würden.

So läuft es ab

  1. Besprechen

    Was ist die Frage. Schmerzen, ein Befund, ein Behandlungsvorschlag von anderswo? Wir klären, welche Aufnahme sinnvoll ist.

  2. Aufnehmen

    Röntgen und Panoramaaufnahme dauern Sekunden, der Scan wenige Minuten. Die Bilder sehen Sie sofort am Bildschirm.

  3. Einordnen

    Wir erklären den Befund verständlich und schreiben auf Wunsch einen Bericht für Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.

Gut zu wissen.

Dreidimensionale Aufnahmen (DVT) macht eine nahegelegene Praxis; wir besprechen die Bilder danach mit Ihnen.

Häufige Fragen

Wie viel Strahlung ist ein Zahnröntgen?

Sehr wenig, eine kleine Aufnahme entspricht etwa dem, was Sie an einem Tag aus der natürlichen Umgebung aufnehmen. Wir röntgen nur, wenn es einen Grund gibt.

Was brauche ich für eine Zweitmeinung?

Wenn vorhanden: Röntgenbilder, Kostenvoranschlag und Befund der anderen Praxis. Sonst machen wir die nötigen Aufnahmen selbst.

Bin ich nach einer Zweitmeinung verpflichtet, bei Ihnen zu bleiben?

Nein. Sie entscheiden frei, wo Sie sich behandeln lassen.

Weiterlesen